Wofür · Woher · Wer füllt es aus?+ Erklärung öffnen− Schließen
Wofür?
Damit wir vor Vertragsabschluss prüfen können, ob die Mietzahlung voraussichtlich gesichert ist.
Wo bekomme ich es?
Du bestellst einen für Vermieter bestimmten Bonitätsnachweis direkt bei der SCHUFA. Der offizielle Link führt zum Anbieter; beachte dort den Preis.
Wer füllt es aus?
Du bestellst den Nachweis. Die SCHUFA stellt ihn aus. Du füllst keine SCHUFA-Auskunft selbst aus.
Gut zu wissen Reiche nur den für Vermieter bestimmten Nachweis ein. Keine vollständige Datenkopie nach Art. 15 DSGVO mit allen persönlichen Finanzdaten. Es gibt hier keine leere SCHUFA-Vorlage zum Ausfüllen.
💼
Arbeitsvertrag / Beschäftigungsnachweis
Bei Arbeitseinkommen, wenn wir den Nachweis gezielt anfordern
Bei der zuständigen Stelle
Wofür · Woher · Wer füllt es aus?+ Erklärung öffnen− Schließen
Wofür?
Damit die angegebene Beschäftigung und eine gegebenenfalls vereinbarte Befristung nachvollziehbar sind.
Wo bekomme ich es?
Deinen Vertrag findest du in deinen Unterlagen. Falls er fehlt, frage deinen Arbeitgeber oder die Personalabteilung nach einer Kopie oder einer passenden Bestätigung.
Wer füllt es aus?
Der Arbeitgeber stellt den Vertrag oder die Bestätigung aus. Du reichst nur die benötigten Seiten ein.
Gut zu wissen Keinen vollständigen Vertrag mit unnötigen privaten Vereinbarungen schicken. Stimme mit uns ab, welche Angaben gebraucht werden. Bei Selbstständigkeit oder Rente passt ein anderer Nachweis besser.
🏦
Lohnnachweis: die letzten drei Monate
Bei eigenem Arbeitseinkommen, nach unserer Aufforderung
Bei der zuständigen Stelle
Wofür · Woher · Wer füllt es aus?+ Erklärung öffnen− Schließen
Wofür?
Damit dein angegebenes Netto-Einkommen anhand aktueller Zahlungen nachvollziehbar ist.
Wo bekomme ich es?
Kontoauszüge als PDF findest du im Online-Banking oder bekommst sie bei deiner Bank. Lohnabrechnungen erhältst du vom Arbeitgeber.
Wer füllt es aus?
Bank und Arbeitgeber erstellen die Nachweise. Du stellst die letzten drei abgeschlossenen Monate zusammen.
Gut zu wissen Auf den Kontoauszügen müssen dein Name sowie Datum, Absender und Betrag der Netto-Lohnzahlung lesbar sein. Andere Buchungen, nicht benötigte Kontodaten und Kontostände darfst du schwärzen. Keine Zugangsdaten senden. Wenn die Beschäftigung neu ist oder Auszüge fehlen, teile uns das mit; wir klären einen passenden Ersatz. Bereits ausreichende Lohnnachweise nicht doppelt einreichen.
🏠
Vorvermieterbescheinigung
Freiwillig und nur, wenn sie in deinem Fall sinnvoll ist
Wofür · Woher · Wer füllt es aus?+ Erklärung öffnen− Schließen
Wofür?
Die Vorlage beschreibt das frühere Mietverhältnis. Sie ist nicht dieselbe Bescheinigung wie ein reiner Nachweis über Mietzahlungen.
Wo bekomme ich es?
PDF hier herunterladen. Dein bisheriger Vermieter oder seine Hausverwaltung kann eine passende Bestätigung ausstellen.
Wer füllt es aus?
Der bisherige Vermieter trägt die bestätigten Angaben ein und unterschreibt. Du unterschreibst nicht an seiner Stelle.
Gut zu wissen Keine pauschale Pflichtunterlage. Allgemeine Bewertungen zum Verhalten, Hausordnungsverstöße und Kontaktdaten des früheren Vermieters verlangen wir nicht. Bitte kläre vorab, welcher konkrete Nachweis gebraucht wird. Wenn du erstmals mietest oder keine Bestätigung bekommst, teile uns das mit.
Wofür · Woher · Wer füllt es aus?+ Erklärung öffnen− Schließen
Wofür?
Sie bestätigt, ob für die bisherige Wohnung noch Mietzahlungen offen sind.
Wo bekomme ich es?
PDF hier herunterladen. Das auszufüllende Formular steht auf Seite 2. Die übrigen Seiten enthalten Titel und Werbung des Vorlagenanbieters.
Wer füllt es aus?
Dein bisheriger Vermieter oder seine Hausverwaltung füllt das Formular aus und unterschreibt. Nicht selbst als Vermieter unterschreiben.
Gut zu wissen Der bisherige Vermieter muss diese Bescheinigung nicht ausstellen. Sie ist keine Voraussetzung für deine Bewerbung. Falls nötig, können geeignete Mietzahlungsbelege als Alternative dienen. Enthält eine vorhandene Bescheinigung bereits den benötigten Nachweis, brauchst du keine zweite.
Wofür · Woher · Wer füllt es aus?+ Erklärung öffnen− Schließen
Wofür?
Er zeigt, welche regelmäßige Rente du erhältst.
Wo bekomme ich es?
In deinen Rentenunterlagen. Eine Kopie bekommst du bei deinem Rentenversicherungsträger; bei einer Betriebsrente bei der zahlenden Stelle.
Wer füllt es aus?
Die Rentenstelle stellt den Bescheid aus. Du reichst die relevanten Seiten und gegebenenfalls die neueste Rentenanpassungsmitteilung ein.
Gut zu wissen Keine medizinischen Angaben oder vollständige Versicherungsbiografie einreichen. Name, aktuelle Rentenhöhe und Gültigkeit müssen lesbar sein.
🏦
Renteneingänge: Kontoauszüge der letzten 3 Monate
Bei Rente · vor dem Mietvertrag auf Anfrage
Bei der zuständigen Stelle
Wofür · Woher · Wer füllt es aus?+ Erklärung öffnen− Schließen
Wofür?
Sie zeigen, dass die Rente tatsächlich auf deinem Konto eingeht.
Wo bekomme ich es?
Im Online-Banking als PDF oder direkt bei deiner Bank.
Wer füllt es aus?
Die Bank erstellt die Auszüge. Du wählst die letzten drei abgeschlossenen Monate mit den Rentenzahlungen aus.
Gut zu wissen Name, Datum, Absender und Betrag der Rentenzahlungen lesbar lassen. Andere Buchungen, Kontostände und unnötige Kontodaten dauerhaft schwärzen. Bei neu begonnener Rente klären wir einen passenden Ersatz.
🏢
Gewerbeanmeldung / Nachweis des Unternehmens
Für Gewerbetreibende und Unternehmen · passend zur Rechtsform
Bei der zuständigen Stelle
Wofür · Woher · Wer füllt es aus?+ Erklärung öffnen− Schließen
Wofür?
Damit nachvollziehbar ist, welches Unternehmen besteht und wer dafür handelt.
Wo bekomme ich es?
Gewerbeanmeldung: in deinen Geschäftsunterlagen oder beim zuständigen Gewerbeamt. Registerauszug: beim zuständigen Register.
Wer füllt es aus?
Amt oder Register stellen den Nachweis aus. Du oder deine bevollmächtigte Kontaktperson stellt die passende Kopie bereit.
Gut zu wissen Freiberufler haben häufig keine Gewerbeanmeldung. Dann stimmen wir einen geeigneten Tätigkeitsnachweis ab. Für einen Träger kommen je nach Rechtsform zum Beispiel Vereins- oder Handelsregisterauszug und Vertretungsnachweis infrage.
📊
Letzter Einkommensteuerbescheid
Für Selbstständige / Einzelunternehmer · auf Anfrage
Wofür · Woher · Wer füllt es aus?+ Erklärung öffnen− Schließen
Wofür?
Er hilft, das zuletzt festgestellte persönliche Einkommen nachzuvollziehen.
Wo bekomme ich es?
In deinen Steuerunterlagen, bei deiner Steuerberatung oder beim Finanzamt; bei digitaler Zustellung in Mein ELSTER.
Wer füllt es aus?
Das Finanzamt erlässt den Bescheid. Du reichst nur die für den Einkommensnachweis benötigten Seiten ein.
Gut zu wissen Der Bescheid kommt vom Finanzamt. Gemeint ist nicht die selbst ausgefüllte Steuererklärung. Unnötige private Angaben und Steuer-Identifikationsnummer schwärzen. Bei Neugründung oder fehlendem Bescheid sprechen wir über Alternativen.
📑
Körperschaftsteuerbescheid
Für Kapitalgesellschaften wie GmbH / UG · soweit passend
Bei der zuständigen Stelle
Wofür · Woher · Wer füllt es aus?+ Erklärung öffnen− Schließen
Wofür?
Er zeigt die steuerlich festgestellten Ergebnisse einer Gesellschaft, wenn diese selbst anmieten oder die Kosten übernehmen möchte.
Wo bekomme ich es?
In den Unterlagen der Gesellschaft, bei der Steuerberatung oder beim Finanzamt.
Wer füllt es aus?
Das Finanzamt stellt den Bescheid aus. Die vertretungsberechtigte Person reicht relevante Seiten ein.
Gut zu wissen Dieser Bescheid betrifft die Gesellschaft. Er ersetzt keinen persönlichen Einkommensnachweis, wenn du privat anmietest. Einzelunternehmer reichen stattdessen den passenden Einkommensteuerbescheid ein.
Je nach Unternehmen · nur die vereinbarten Nachweise
Bei der zuständigen Stelle
Wofür · Woher · Wer füllt es aus?+ Erklärung öffnen− Schließen
Wofür?
Ein älterer Steuerbescheid zeigt nicht immer die heutige Lage. Aktuelle Zahlen ergänzen den Überblick über die laufenden Einkünfte.
Wo bekomme ich es?
Bei deiner Buchhaltung oder Steuerberatung.
Wer füllt es aus?
Buchhaltung oder Steuerberatung erstellt die vorhandene Auswertung. Du reichst den abgestimmten Zeitraum ein.
Gut zu wissen BWA heißt betriebswirtschaftliche Auswertung; EÜR heißt Einnahmenüberschussrechnung. Welche Unterlage passt, hängt von deiner Rechtsform und Buchführung ab. Nicht pauschal alles einreichen; Kundendaten und unnötige Geschäftsdetails weglassen.
✅
Schriftliche Zusage vom Jobcenter / Sozialamt
Für die konkrete neue Wohnung · vor dem Unterschreiben
Wofür · Woher · Wer füllt es aus?+ Erklärung öffnen− Schließen
Wofür?
Sie bestätigt, welche Mietkosten das Amt für die neue Wohnung übernimmt. Ein allgemeiner Leistungsbescheid allein ist dafür nicht immer ausreichend.
Wo bekomme ich es?
Du reichst unser konkretes Mietangebot beim zuständigen Jobcenter oder Sozialamt ein und bittest um die schriftliche Bestätigung.
Wer füllt es aus?
Wir stellen die Angaben zur Wohnung bereit. Du beantragst die Kostenübernahme. Das Amt prüft und erteilt seine schriftliche Zusage.
Gut zu wissen Wir benötigen für die Anmietung die schriftliche Zusage des zuständigen Amts, soweit dieses die Miete übernehmen soll. Kläre Kaution und Umzugskosten gesondert und vorab. Bei vollständiger direkter Mietzahlung durch das Amt sind keine zusätzlichen persönlichen Einkommensnachweise nötig.
🤝
Träger: Mietvertragspartner und Kostenübernahme
Wenn eine Organisation für andere eine Wohnung sucht
Bei der zuständigen Stelle
Wofür · Woher · Wer füllt es aus?+ Erklärung öffnen− Schließen
Wofür?
Damit klar ist, wer den Mietvertrag unterschreibt, wer einzieht und wer die Miete bezahlt.
Wo bekomme ich es?
Bei der zuständigen Leitung, Verwaltung oder finanzierenden Stelle deines Trägers.
Wer füllt es aus?
Die bevollmächtigte Person benennt den Vertragspartner und legt die vereinbarte schriftliche Kostenübernahme oder Vollmacht vor.
Gut zu wissen Beim Dauergesuch genügen zunächst Organisation, Ansprechpartner und Zielgruppe. Namen betreuter Personen, Betreuungsakten oder Gesundheitsinformationen gehören nicht in das öffentliche Formular.
Wofür · Woher · Wer füllt es aus?+ Erklärung öffnen− Schließen
Wofür?
Für die Prüfung deines Umzugs: Hinweise, Antrag und benötigte Anlagen in einem PDF.
Wo bekomme ich es?
Blanko-PDF hier herunterladen. Herausgeber: Jobcenter Dortmund.
Wer füllt es aus?
Du füllst deine Angaben aus und reichst den Antrag beim zuständigen Jobcenter ein. Angaben zur Wohnung stimmen wir mit dir ab.
Gut zu wissen Dortmunder Formulare: Für andere Wohnorte frage dein zuständiges Amt nach den dort benötigten Unterlagen. Ausgefüllte Anträge gehen an das Amt.
Wofür · Woher · Wer füllt es aus?+ Erklärung öffnen− Schließen
Wofür?
Leeres Formular mit Anlagen, ohne Wohnungsdaten oder Mietpreise. Ein ausgefülltes persönliches Mietangebot erhältst du nach Prüfung deiner Anfrage im geschützten Zugang.
Wo bekomme ich es?
Blanko-PDF hier herunterladen. Herausgeber: Jobcenter Dortmund.
Wer füllt es aus?
Wir ergänzen die Vermieter- und Wohnungsangaben. Du ergänzt deine Angaben und reichst das Mietangebot beim Jobcenter ein.
Gut zu wissen Dortmunder Formulare: Für andere Wohnorte frage dein zuständiges Amt nach den dort benötigten Unterlagen. Ausgefüllte Anträge gehen an das Amt.
Wofür · Woher · Wer füllt es aus?+ Erklärung öffnen− Schließen
Wofür?
Wenn du ein Darlehen für die Kaution brauchst. Fülle den Antrag aus und beachte die geforderten Nachweise.
Wo bekomme ich es?
Blanko-PDF hier herunterladen. Herausgeber: Jobcenter Dortmund.
Wer füllt es aus?
Du füllst deine Angaben aus und reichst den Antrag beim zuständigen Jobcenter ein. Angaben zur Wohnung stimmen wir mit dir ab.
Gut zu wissen Dortmunder Formulare: Für andere Wohnorte frage dein zuständiges Amt nach den dort benötigten Unterlagen. Ausgefüllte Anträge gehen an das Amt.
Wofür · Woher · Wer füllt es aus?+ Erklärung öffnen− Schließen
Wofür?
Für deine Anmeldung beim Bürgeramt. Die Bestätigung wird vom Wohnungsgeber ausgefüllt und unterschrieben.
Wo bekomme ich es?
Blanko-PDF hier herunterladen. Herausgeber: Stadt Dortmund.
Wer füllt es aus?
Der Wohnungsgeber füllt aus und unterschreibt. Du gibst die Bestätigung bei deiner Wohnsitzanmeldung ab.
Gut zu wissen Nach dem tatsächlichen Einzug verwenden. Die Bestätigung ist kein Mietvertrag.
🔒
Deine Unterlagen bleiben privat. Nur angeforderte Nachweise einreichen, unnötige Angaben dauerhaft schwärzen. Bescheinigungen früherer Vermieter sind freiwillig. Was bereits ausreichend vorliegt, brauchst du nicht nochmals einzureichen.